Da mein Therapieangebot im Rahmen der delegierten Psychotherapie angeboten wird, werden die Therapiekosten über allgemeinen Krankenkassen (KVG) übernommen.  


Was ist delegierte Psychotherapie?

Delegierte Psychotherapie bedeutet, dass die psychotherapeutische Behandlung vom Arzt nicht selber vorgenommen, sondern an fachlich qualifizierte nichtärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten delegiert wird.

Gemäss der ständigen Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) seit Mai 1981 ist die delegierte Psychotherapie eine Pflichtleistung der Krankenversicherer, wenn die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Praxisräumen des Arztes oder der Ärztin, unter seiner/ihren direkten Aufsicht und Verantwortung und im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses arbeiten.

Sie finden alle Informationen zum Thema delegierte Psychotherapie auf www.sgdp.ch.

Anerkennung durch die "Santésuisse" und damit von allen Krankenkassen anerkannt. 

Im Rahmen delegierter Psychotherapie ist eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung möglich.